FAQ Umtriebsentschädigung
Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen:
Was ist eine Umtriebsenschädigung?
Der an einem Parkplatz Berechtigte kann von jedem, der unberechtigterweise seinen Parkplatz benutzt, die Bezahlung einer Entschädigung für dadurch entstandene Umtriebe verlangen. ParkGuard wickelt diesen Prozess bei fristgerechter Bezahlung für beide Seiten komplett anonym ab - sowohl für den Berechtigten als auch für den Verstösser. Mit der Bezahlung der Umtriebsentschädigung wird dem Unberechtigten die Möglichkeit eingeräumt, einen Verstoss quasi aussergerichtlich beizulegen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Berechtigte, von weiteren Konsequenzen des Verstosses abzusehen (z.B. von der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder vom Stellen eines Strafantrags).
Wie bezahle ich die Umtriebsentschädigung?
Die Bezahlung ist per Twint, Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie Einzahlungsschein möglich. Dazu loggen Sie sich bitte mit Ihrer Verstoss Nr. hier in unserem Online-Schalter ein.
Sobald der Zahlungsvorgang abgeschlossen ist, wird der Verstoss-Fall geschlossen und die entsprechenden Daten werden (weiterhin anonymisiert und) verschlüsselt archiviert.
Was geschieht, wenn die Umtriebsentschädigung nicht fristgerecht bezahlt wird?
Wenn die Frist nicht wahrgenommen wird, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Mahnung oder auf eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Für diesen Fall bleibt es das gute Recht des Berechtigten und trotzdem explizit vorbehalten, ohne weitere Mitteilung Strafantrag zu stellen. In Fällen, in welchen dem Verstösser zusätzlich Zeit in Form einer Zahlungserinnerung eingeräumt wird, einen Verstoss durch Zahlung einer Umtriebsentschädigung zu erledigen, wird diese um den entsprechenden Aufwand erhöht.
Was geschieht mit gesperrten Kennzeichen (Auskunftssperre)?
Das Ermitteln der Halter von Fahrzeugen mit Kennzeichen, die mit mit einer Auskunftssperre belegt sind, ist mithilfe des Interessennachweises, welchen ParkGuard automatisch generiert, problemlos möglich. Bei gesperrten Kennzeichen entsteht dadurch jedoch Mehraufwand. In Fällen, in welchen dem Verstösser mit gesperrtem Kennzeichen zusätzlich Zeit in Form einer Zahlungserinnerung eingeräumt wird, einen Verstoss durch Zahlung einer Umtriebsentschädigung zu erledigen, wird diese zusätzlich um den entsprechenden Aufwand erhöht.
Was geschieht mit ausländischen Kennzeichen?
Das Ermitteln der Halter von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen ist mithilfe des Interessennachweises, welchen ParkGuard automatisch generiert, und des internationalen Netzwerks, welches ParkGuard dafür unterhält, in den allermeisten Fällen möglich. Bei internationalen Halterermittlungen entsteht jedoch beträchtlicher Mehraufwand. In Fällen, in welchen dem Verstösser mit ausländischem Kennzeichen zusätzlich Zeit in Form einer Zahlungserinnerung eingeräumt wird, einen Verstoss durch Zahlung einer Umtriebsentschädigung zu erledigen, wird diese zusätzlich um den entsprechenden Aufwand erhöht. Aus diesem Grund empfehlen wir ganz besonders Haltern von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen, die gewährte Zahlungsfrist wahrzunehmen.